Im Laufe eines Lebens findet man sich manchmal in Konfliktsituationen wieder, in denen man auf einen professionellen Rechtsbeistand angewiesen ist. Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts spielt neben der fachlichen Kompetenz vor allem das Vertrauen eine entscheidende Rolle.
Mit meiner Internetseite möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab über mich und meine Tätigkeitsschwerpunkte zu informieren. Wenn Sie möchten, treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite zu stehen.
Herzlichst, Ihre Stefanie Conrad
Kanzlei
Als Rechtsanwältin bin ich seit Sommer 2003 mit einer eigenen Kanzlei in Waiblingen vertreten. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen auch über die Grenzen Waiblingens und Stuttgarts hinaus.
Schwerpunkte
Sie möchten die Streitigkeiten mit Ihrem Mieter beilegen? Sie möchten sich scheiden lassen? Ihr Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt? Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn? Sie wünschen sich eine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen? Was auch immer Ihnen am Herzen liegt – ich berate und vertrete Sie in den Fachbereichen Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.
Sie haben Fragen zum meinen Leistungen oder möchten einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren? Dann rufen Sie mich an (+49 7151 6047582) oder senden mir auch gerne eine E-Mail über das nachfolgende Formular.
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Recht-Erklärvideos für Mandanten
Der aktuelle Videotipp
ABC des Unterhalts - L wie Ledig
Wenn Mann und Frau gemeinsam ein Kind bekommen, gehen sie auch rechtlich eine enge Verbindung ein. Auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, entsteht finanziell eine Verantwortungsgemeinschaft. Sehen Sie in diesem Video, wie der Unterhaltsanspruch des ledigen Elternteils, der das Kind betreut, ausgestaltet ist und wie lange er geschuldet ist.
Wenn Mann und Frau gemeinsam ein Kind bekommen, gehen sie auch rechtlich eine enge Verbindung ein. Auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, entsteht finanziell eine Verantwortungsgemeinschaft. Sehen Sie in diesem Video, wie der Unterhaltsanspruch des ledigen Elternteils, der das Kind betreut, ausgestaltet ist und wie lange er geschuldet ist.
Die Sättigungsgrenze ist ein Begriff aus dem Unterhaltsrecht. Wenn man satt ist, dann ist man satt. Bei dem einen dauert das etwas länger, denn er hat einen hohen Kalorienbedarf. Eine Person, die einen geringeren Kalorienbedarf hat, ist mit viel weniger schon satt. Wegen dieses individuellen Unterschiedes hat der Bundesgerichtshof den Begriff der "relativen Sättigungsgrenze" entwickelt. Was dies bedeutet und wann man diese Sättigungsgrenze im Familienrecht braucht, erfahren Sie in diesem Video.
Sie leben monogam in einer Beziehung, Sie freuen sich beide auf Ihr Kind, und Ihnen ist egal, dass Sie nicht verheiratet sind. So oder so haben Sie als leiblicher Vater Rechte, und zwar unabhängig davon, ob Sie auch rechtlicher Vater sind. Auch beim Sorgerecht hat sich in den vergangenen Jahren viel für die nichtehelichen Väter verändert. Erfahren Sie in diesem Video mehr dazu.
Kann ich vom Staat Unterhalt für mein Kind bekommen?
Sie sind allein erziehend und der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt? Dann springt der Staat mit einem Vorschuss ein. Bislang war der Unterhaltsvorschuss allerdings Kindern allein erziehender Eltern bis zwölf Jahren vorbehalten. Ab 1. Juli 2017 kann der Vorschuss auch für Teenager bis 18 beantragt werden, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Erfahren Sie in diesem Video, was sich mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz konkret für Sie geändert hat.
Wie regelt das Gesetz die Erbfolge bei Patchwork-Familien? Eigene Regelungen für diesen Familientyp gibt es nicht, bei Patchwork-Familien kommt es darauf an, in welcher zufälligen Reihenfolge (z.B. bei einem Unfall) gestorben wurde. Aber Sie werden in diesem Video sehen: In allen Fällen landet das Vermögen nach irgendwelchen Zufällen meist da, wo es nicht hätte sein sollen.
So kann ich mir einen Anwalt leisten! – Beratungshilfe und VKH im Familienrecht!
Ihre Ehe ist gescheitert, Sie haben jetzt viele Fragen, aber können sich keinen Anwalt leisten. Möglicherweise haben Sie nun Anspruch auf Beratungshilfe und oder auch - wenn eine außergerichtliche Beratung nicht ausreicht - auf Verfahrenskostenhilfe. Wie und wo Sie diese Hilfen beantragen, sehen Sie in diesem Video.
Wenn Ihr Teenager bei Ihnen lebt, bekommen Sie für seine Versorgung Unterhalt vom anderen Elternteil. Rechtlich ändert sich das mit seinem 18. Geburtstag. Ab der Volljährigkeit muss von beiden Eltern Unterhalt gezahlt werden. Wie rechnet man nun aus, wer wie viel schuldet und wie lange ist Unterhalt geschuldet? Sehen Sie in diesem Video, wie die Regel lautet.
Versorgungsausgleich - die Aufteilung der Rente bei Scheidung
Der gesetzliche Versorgungsausgleich soll im Ergebnis dazu führen, dass beide Gatten dieselbe Altersvorsorge aus der Ehe mitnehmen. Wenn sich allerdings später etwas ändert, kommen Abänderungsverfahren in Betracht. Sehen Sie in diesem Video, wann dies der Fall ist und warum Sie beim Thema Versorgungsausgleich auf keinen Fall auf anwaltliche Hilfe verzichten sollten.
Eine Betreuung im Sinne des BGB ist die rechtliche Vertretung einer Person, die aufgrund Alters, Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann. Wer wird eigentlich Betreuer? Kann man auch ohne Betreuungsgericht auskommen? Und welche Vorsorgevollmacht passt am besten zu mir? Dies erfahren Sie in diesem Video.
Wenn Eltern sich nicht einig werden können, was für ihr Kind bei einer Trennung das Beste ist, dann muss dies der Familienrichter entscheiden, sei es bei der Regelung des Umgangs oder des Sorgerechts. Informieren Sie sich mit diesem Erklärvideo über den Ablauf einer Anhörung des Kindes vor Gericht und erfahren Sie, was zu tun ist, bevor der Streit zwischen den Eltern eskaliert.
Scheidungsverfahren für Anfänger. Was Sie wissen müssen
Wie läuft eigentlich ein Scheidungsverfahren ab und was sind die Voraussetzungen? Was versteht man unter einer Online-Scheidung und brauche ich für meine Scheidung einen Rechtsanwalt?
In diesem Video erfahren Sie, worauf es bei der Scheidung ankommt und wie Sie die Trennungsmonate nutzen können, um später Zeit und Geld zu sparen.
Elternunterhalt – warum muss ich ans Sozialamt zahlen und mein Bruder nicht?
Das eigene Geld der Mutter reicht für die Heimkosten nicht aus. Die zwei erwachsenen Kinder Gerd und Jochen müssen nun dem Sozialamt ihre Verhältnisse offenlegen, damit berechnet werden kann, wer von ihnen beiden wieviel Unterhalt für die Mutter zahlen kann. Sehen Sie in diesem Video, wie wichtig es ist, dass Sie sich beraten lassen, bevor die erste Post vom Sozialamt bei Ihnen ankommt.
Sie haben sich getrennt und jegliche Versuche, sich im Interesse der Kinder gütlich zu einigen, sind gescheitert. Die Frau klagt Unterhalt für sich und die Kinder ein. Doch was sie nicht wusste: Sie hätte den Mann rechtzeitig in „Verzug“ setzen müssen.
Sehen Sie hier, welche Konsequenzen dieser Fehler haben kann.
Sie wollen sich fair trennen und Ihr Erspartes bereits nach der Trennung gerecht aufteilen? Doch was, wenn bei Einreichung der Scheidung nur noch bei einem Vermögen vorhanden ist und der andere alles ausgegeben hat?
In diesem Video erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten müssen.
Steuerklassen – warum Sie sich nicht an Silvester trennen sollten
Sie haben als Verheiratete die Steuerklassen III und V. Ihre Ehe ist in einer heftigen Krise. Wussten Sie, dass der Tag Ihrer Trennung für Ihre Steuerbelastung wichtig ist? Das Finanzamt richtet sich nämlich nicht nach Ihrem Trennungsjahr, sondern nach einem Kalenderjahr.
Erfahren Sie in diesem Video, was passiert, wenn Sie sich im Dezember eines Jahres trennen.
Berufsrecht
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundes-Rechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie gemäß § 6 TDK sowie der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einschließlich der Anschrift und Rufnummer der Bundesrechtsanwalts-Kammer sowie der Rechtsanwalts-Kammer Stuttgart.
Meine allgemeinen Mandatsbedingungen finden Sie im Folgenden. Besonders weise ich darauf hin, dass das Mandatsverhältnis deutschem Recht unterliegt und – vorbehaltlich anderweitiger Individualvereinbarungen – Gerichtsstand Waiblingen bzw. Stuttgart ist, soweit der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Allgemeine Mandatsbedingungen
Für die der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad übertragenen Mandate gelten, vorbehaltlich im Einzelfall abweichender schriftlicher Vereinbarungen, die nachstehenden Vereinbarungen:
1. Haftung
Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad wird auf einen Höchstbetrag von EUR 250.000,- (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) pro Einzelfall beschränkt.
Eine ergänzende Einzelfallversicherung ausschließlich auf Kosten des Mandanten wird nur aufgrund eines entsprechenden schriftlichen Auftrages des Mandanten abgeschlossen.
2. Rechtsmittel
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad ist nur und ausschließlich dann zur Einlegung von Rechtsmitteln oder sonstigen Rechtsbehelfen verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.
3. Ansprüche
Sämtliche Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der gesetzlichen Honoraransprüche von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad an diese abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Schuldner mitzuteilen.
4. Einwilligung
Dem Mandanten ist die Weitergabe sowie die über das Mandat hinausgehende Verwendung von schriftlichen Stellungnahmen, Vertragsentwürfen oder Gutachten – erstellt von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad – nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Rechtsanwältin Stefanie Conrad gestattet.
5. Haftung
Dem Mandanten ist die Weitergabe sowie die über das Mandat hinausgehende Verwendung von schriftlichen Stellungnahmen, Vertragsentwürfen oder Gutachten – erstellt von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad – nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Rechtsanwältin Stefanie Conrad gestattet.
6. Gerichtsstand
Das Mandatsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Soweit der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sind im ersten Rechtszug die Gerichte am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad zuständig.
Vergütung
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG), welches seit dem 01.07.2004 gültig ist, sowie aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung, wobei dabei von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden kann (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Zum 01.08.2013 hat sich das RVG geändert (2. Kostenrechts-Modernisierungs-Gesetz – 2. KostRMoG vom 23.07.2013). Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert. Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können daher nicht erbracht werden.
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