Rechtsanwältin Stefanie Conrad
Im Laufe eines Lebens findet man sich manchmal in Konfliktsituationen wieder, in denen man auf einen professionellen Rechtsbeistand angewiesen ist. Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts spielt neben der fachlichen Kompetenz vor allem das Vertrauen eine entscheidende Rolle.
Mit meiner Internetseite möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab über mich und meine Tätigkeitsschwerpunkte zu informieren. Wenn Sie möchten, treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite zu stehen.
Herzlichst, Ihre Stefanie Conrad
Kanzlei
Als Rechtsanwältin bin ich seit Sommer 2003 mit einer eigenen Kanzlei in Waiblingen vertreten. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen auch über die Grenzen Waiblingens und Stuttgarts hinaus.
Schwerpunkte
Sie möchten die Streitigkeiten mit Ihrem Mieter beilegen? Sie möchten sich scheiden lassen? Ihr Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt? Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn? Sie wünschen sich eine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen? Was auch immer Ihnen am Herzen liegt – ich berate und vertrete Sie in den Fachbereichen Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.
Mitgliedschaften
Als Rechtsanwältin bin ich Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, dem Deutschen Anwaltverein, dem Anwaltverein Stuttgart sowie dem Anwaltverein Rems-Murr.
Ich habe ein Problem im Fachgebiet
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Familienrecht
Berufsrecht
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundes-Rechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie gemäß § 6 TDK sowie der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einschließlich der Anschrift und Rufnummer der Bundesrechtsanwalts-Kammer sowie der Rechtsanwalts-Kammer Stuttgart.
Meine allgemeinen Mandatsbedingungen finden Sie im Folgenden. Besonders weise ich darauf hin, dass das Mandatsverhältnis deutschem Recht unterliegt und – vorbehaltlich anderweitiger Individualvereinbarungen – Gerichtsstand Waiblingen bzw. Stuttgart ist, soweit der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Allgemeine Mandatsbedingungen
Für die der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad übertragenen Mandate gelten, vorbehaltlich im Einzelfall abweichender schriftlicher Vereinbarungen, die nachstehenden Vereinbarungen:
1. Haftungshöchstbetrag
Eine ergänzende Einzelfallversicherung ausschließlich auf Kosten des Mandanten wird nur aufgrund eines entsprechenden schriftlichen Auftrages des Mandanten abgeschlossen.