Rechtsanwältin Stefanie Conrad

Im Laufe eines Lebens findet man sich manchmal in Konfliktsituationen wieder, in denen man auf einen professionellen Rechtsbeistand angewiesen ist. Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts spielt neben der fachlichen Kompetenz vor allem das Vertrauen eine entscheidende Rolle.

Mit meiner Internetseite möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab über mich und meine Tätigkeitsschwerpunkte zu informieren. Wenn Sie möchten, treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite zu stehen.

Herzlichst, Ihre Stefanie Conrad

Kanzlei

Als Rechtsanwältin bin ich seit Sommer 2003 mit einer eigenen Kanzlei in Waiblingen vertreten. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen auch über die Grenzen Waiblingens und Stuttgarts hinaus.

Schwerpunkte

Sie möchten die Streitigkeiten mit Ihrem Mieter beilegen? Sie möchten sich scheiden lassen? Ihr Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt? Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn? Sie wünschen sich eine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen? Was auch immer Ihnen am Herzen liegt – ich berate und vertrete Sie in den Fachbereichen Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.

Mitgliedschaften

Als Rechtsanwältin bin ich Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, dem Deutschen Anwaltverein, dem Anwaltverein Stuttgart sowie dem Anwaltverein Rems-Murr.

Ich habe ein Problem im Fachgebiet

Sie haben Fragen zum meinen Leistungen oder möchten einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren? Dann rufen Sie mich an (+49 7151 6047582) oder senden mir auch gerne eine E-Mail über das nachfolgende Formular.

* Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für meine Korrespondenz mit Ihnen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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Recht-Erklärvideos für Mandanten

Der aktuelle Videotipp

Doppelnamen – Änderung des Namensrechts ab 2025
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Am 17.4.2024 hat der Bundestag die Änderung des Namensrechts beschlossen. Dieses Gesetz soll ab dem 1.5.2025 in Kraft treten. Nunmehr dürfen künftig beide Eheleute einen Doppelnamen aus beiden Geburtsnamen tragen genauso wie auch deren Kinder beide denselben Doppelnamen tragen können´. Sehen Sie in diesem Video, welche Konstellationen ab 2025 möglich sind.



Alle Videotipps im Überblick

Familienrecht




Berufsrecht

Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundes-Rechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie gemäß § 6 TDK sowie der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einschließlich der Anschrift und Rufnummer der Bundesrechtsanwalts-Kammer sowie der Rechtsanwalts-Kammer Stuttgart.

Meine allgemeinen Mandatsbedingungen finden Sie im Folgenden. Besonders weise ich darauf hin, dass das Mandatsverhältnis deutschem Recht unterliegt und – vorbehaltlich anderweitiger Individualvereinbarungen – Gerichtsstand Waiblingen bzw. Stuttgart ist, soweit der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Allgemeine Mandats­bedingungen

Für die der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad übertragenen Mandate gelten, vorbehaltlich im Einzelfall abweichender schriftlicher Vereinbarungen, die nachstehenden Vereinbarungen:

1. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad wird auf einen Höchstbetrag von EUR 250.000,- (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) pro Einzelfall beschränkt.

Eine ergänzende Einzelfallversicherung ausschließlich auf Kosten des Mandanten wird nur aufgrund eines entsprechenden schriftlichen Auftrages des Mandanten abgeschlossen.

2. Rechtsmittel
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad ist nur und ausschließlich dann zur Einlegung von Rechtsmitteln oder sonstigen Rechtsbehelfen verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.
3. Ansprüche
Sämtliche Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der gesetzlichen Honoraransprüche von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad an diese abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Schuldner mitzuteilen.
4. Einwilligung
Dem Mandanten ist die Weitergabe sowie die über das Mandat hinausgehende Verwendung von schriftlichen Stellungnahmen, Vertragsentwürfen oder Gutachten – erstellt von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad – nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Rechtsanwältin Stefanie Conrad gestattet.
5. Haftung
Dem Mandanten ist die Weitergabe sowie die über das Mandat hinausgehende Verwendung von schriftlichen Stellungnahmen, Vertragsentwürfen oder Gutachten – erstellt von der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad – nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Rechtsanwältin Stefanie Conrad gestattet.
6. Gerichtsstand
Das Mandatsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Soweit der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sind im ersten Rechtszug die Gerichte am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Conrad zuständig.

Vergütung

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG), welches seit dem 01.07.2004 gültig ist, sowie aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung, wobei dabei von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden kann (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Zum 01.08.2013 hat sich das RVG geändert (2. Kostenrechts-Modernisierungs-Gesetz – 2. KostRMoG vom 23.07.2013). Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert. Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können daher nicht erbracht werden.